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PAC Media GmbH

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: 26. August 2026 · Geltung ausschließlich gegenüber Unternehmern

1. Geltungsbereich, Unternehmerstatus und Rangfolge 2. Vertragsschluss und Angebotsunterlagen 3. Leistungsgegenstand, Vertragsart und Gestaltungsfreiheit 4. Mitwirkungspflichten des Kunden 5. Termine, Drehtage und höhere Gewalt 6. Fremdleistungen und Einsatz Dritter 7. Konzepte, Entwürfe, Freigaben und Korrekturen 8. Vergütung, Fremdkosten und Zahlungsbedingungen 9. Laufende Betreuung, Retainer und Jahresverträge 10. Besondere Bestimmungen für Video-, Foto- und Contentproduktionen 11. Abnahme und Mängel bei abnahmefähigen Leistungen 12. Nutzungsrechte und Rechte Dritter 13. Besondere Bestimmungen für die PAC Mediathek 14. Besondere Bestimmungen für PAC Akademie und Schulungen 15. Besondere Bestimmungen für Performance Marketing und Meta Ads 16. Kündigung, Projektabbruch und Vertragsbeendigung 17. Archivierung, Rohmaterial und Löschung von Produktionsdaten 18. Vertraulichkeit 19. Datenschutz 20. Referenznutzung 21. Haftung 22. Schlussbestimmungen

Diese AGB gelten für Leistungen der PAC Media GmbH insbesondere in den Bereichen Strategie und Beratung, Video- und Fotoproduktion, Content-Erstellung, laufende Marketingbetreuung, Mediathek, Schulungen/PAC Akademie sowie Performance- und Meta-Ads-Leistungen.

1. Geltungsbereich, Unternehmerstatus und Rangfolge

1.1. Die PAC Media GmbH, Bahnhofstraße 6, 86732 Oettingen i. Bay. (nachfolgend „Agentur“), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

1.3. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, sofern bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wird oder ihre Geltung wirksam für die jeweilige Geschäftsbeziehung vereinbart wurde.

1.4. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zugestimmt hat.

1.5. Individuelle Vereinbarungen und die jeweilige Auftragsbestätigung bzw. das Angebot gehen diesen AGB vor. Für besondere Leistungsbereiche gelten ergänzend die besonderen Regelungen dieser AGB, insbesondere zu Mediathek, PAC Akademie und Performance/Meta Ads; diese gehen den allgemeinen Regelungen bei Widersprüchen vor.

1.6. Änderungen dieser AGB wirken nicht automatisch für bereits geschlossene Einzelverträge. Für laufende Dauerschuldverhältnisse können Änderungen nur nach gesonderter Vereinbarung oder auf einer hierfür wirksam vereinbarten Änderungsgrundlage gelten.

2. Vertragsschluss und Angebotsunterlagen

2.1. Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung in Textform, durch Unterzeichnung oder durch ausdrückliche Bestätigung der Agentur zustande.

2.2. Der konkrete Leistungsumfang, Vergütung, Nutzungsrechte, Termine, Vertragslaufzeit, Kontingente und sonstige projektspezifische Bedingungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

2.3. Vorleistungen, die die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Vertragsschluss erbringt, können vergütungspflichtig sein, wenn dies vor Beginn der Vorleistung vereinbart wurde.

2.4. Mündliche Nebenabreden und Änderungen des Leistungsumfangs sollen aus Nachweisgründen in Textform bestätigt werden. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

3. Leistungsgegenstand, Vertragsart und Gestaltungsfreiheit

3.1. Die Agentur erbringt je nach Auftrag Beratungs-, Strategie-, Kreativ-, Produktions-, Schulungs-, Betreuungs- und/oder Werkleistungen. Soweit ein konkret herzustellendes und abnahmefähiges Ergebnis vereinbart ist, gelten für diesen Leistungsteil die werkvertraglichen Regelungen. Bei Beratung, Strategie, laufender Betreuung, Kampagnenmanagement oder Schulung wird – sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist – die fachgerechte Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder kommunikativer Erfolg geschuldet.

3.2. Innerhalb des vereinbarten Briefings und der freigegebenen Konzeption besteht für die Agentur gestalterische und redaktionelle Freiheit. Maßstab sind der vereinbarte Leistungszweck, der Stil der Agentur und die im Angebot beschriebenen Anforderungen.

3.3. Eine bestimmte Anzahl von Einzelergebnissen wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in besonderen Leistungsbedingungen ausdrücklich festgelegt ist.

3.4. Die Agentur ist nicht zu einer rechtlichen Prüfung von Werbeaussagen, Claims, Gewinnspielen, Kennzeichnungen, Musik-/Markenrechten, datenschutzrechtlichen Sachverhalten oder sonstigen rechtlichen Fragen verpflichtet, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

4.2. Der Kunde ist für die sachliche Richtigkeit der von ihm gelieferten Inhalte, Angaben, Produktinformationen, Preise, Leistungsversprechen, Stelleninformationen und sonstigen Tatsachenbehauptungen verantwortlich.

4.3. Der Kunde versichert, dass er über die zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte erforderlichen Rechte verfügt und dass die vertragsgemäße Nutzung durch die Agentur keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt die Agentur von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Ansprüche auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Weisungen beruhen und die Agentur die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

4.4. Soweit Mitarbeiter, Kunden, Besucher, Geschäftsräume, Produkte, Marken oder sonstige dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzurechnende Personen oder Gegenstände aufgenommen werden, sorgt der Kunde für die erforderlichen internen Freigaben, Zugangs- und Drehgenehmigungen sowie – soweit erforderlich – Einwilligungen der betroffenen Personen. Die Agentur unterstützt auf Wunsch mit geeigneten Vorlagen; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.

4.5. Verzögerungen, Mehrkosten oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder widersprüchliche Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können nach dem vereinbarten Stunden-/Tagessatz zusätzlich berechnet werden.

4.6. Der Kunde benennt nach Möglichkeit eine entscheidungsbefugte Kontaktperson und bündelt Feedback. Widersprüchliche Weisungen mehrerer Ansprechpartner gelten erst als verbindlich, wenn der Kunde sie konsolidiert hat.

5. Termine, Drehtage und höhere Gewalt

5.1. Leistungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um Plantermine.

5.2. Von der Agentur nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrs- oder Infrastrukturausfälle, Krankheit oder Ausfall wesentlicher Mitwirkender, Streik, Ausfall von Kommunikationsdiensten sowie für Außenproduktionen ungeeignete Witterung, berechtigen zu einer angemessenen Verschiebung der Leistung. Die Agentur informiert den Kunden unverzüglich und bemüht sich um einen Ersatztermin.

5.3. Vom Kunden veranlasste Terminverschiebungen können zu Mehrkosten führen. Hierzu gehören insbesondere nicht stornierbare Fremdkosten, Reisekosten, gebuchte Locations, Crew- oder Technikleistungen sowie zusätzlicher Organisationsaufwand. Diese Kosten werden nur berechnet, soweit sie tatsächlich anfallen oder nachweisbar verursacht wurden.

5.4. Eine Terminverschiebung lässt den Vertrag im Übrigen unberührt, soweit den Parteien die Durchführung zu einem Ersatztermin zumutbar ist.

6. Fremdleistungen und Einsatz Dritter

6.1. Die Agentur darf zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Produktionspartner, Dienstleister, Hosting-/Cloud-Anbieter, Sprecher, Models und sonstige Dritte einsetzen.

6.2. Soweit Dritte zur Erfüllung eigener Vertragspflichten der Agentur eingesetzt werden, richtet sich die Verantwortlichkeit der Agentur nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.3. Fremdleistungen können – je nach Angebot – im Namen und auf Rechnung der Agentur oder unmittelbar im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt werden.

6.4. Lizenz-, Nutzungs- oder sonstige Verpflichtungen gegenüber Dritten können über die Laufzeit des Auftrags hinaus gelten. Der Kunde hat solche ihm im Angebot oder bei Freigabe mitgeteilten Beschränkungen einzuhalten.

7. Konzepte, Entwürfe, Freigaben und Korrekturen

7.1. Nicht beauftragte oder nicht vergütete Konzepte, Präsentationen, Strategien, Storyboards, Layouts, Ideen, Textentwürfe und sonstige Vorarbeiten dürfen ohne Zustimmung der Agentur weder umgesetzt, verwertet, veröffentlicht noch an Dritte zur Umsetzung weitergegeben werden. Gesetzliche Schutzrechte bleiben unberührt.

7.2. Soweit ein Konzept oder eine Strategie gesondert vergütet wird, richtet sich der erlaubte Nutzungsumfang nach dem Angebot. Eine Zahlung führt nicht automatisch zur Einräumung weitergehender Nutzungsrechte an Entwürfen, die nicht zur Nutzung freigegeben wurden.

7.3. Freigaben des Kunden – insbesondere von Konzepten, Storyboards, Skripten, Layouts, Schnitten, Texten oder Kampagnen – sind für die weitere Bearbeitung verbindlich. Nachträgliche Änderungen können zusätzlichen Aufwand auslösen.

7.4. Die im Angebot enthaltenen Korrekturrunden und deren Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst eine Korrekturrunde die gebündelte Übermittlung eines konsolidierten Feedbacks. Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand berechnet.

7.5. Wünscht der Kunde nach einer Freigabe eine inhaltliche oder gestalterische Neuausrichtung, die über eine gewöhnliche Korrektur hinausgeht, gilt dies als Leistungsänderung. Die Agentur informiert vor Umsetzung über den voraussichtlichen Mehraufwand, soweit dieser nicht offensichtlich geringfügig ist.

8. Vergütung, Fremdkosten und Zahlungsbedingungen

8.1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

8.3. Die Agentur kann Abschlags- oder Vorauszahlungen verlangen, wenn dies im Angebot vereinbart ist oder sich der Leistungsumfang nach Vertragsschluss wesentlich erweitert. Gesetzliche Ansprüche auf Abschlagszahlungen bleiben unberührt.

8.4. Fremdkosten, Reisekosten, Lizenzkosten, Media-/Werbebudgets, Versand-, Location-, Casting-, Sprecher-, Musik-, Stock-, Hosting- oder sonstige Drittkosten sind nur in der Vergütung enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist.

8.5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung darf die Agentur weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zurückhalten, soweit dies unter Berücksichtigung beider Interessen angemessen ist.

8.6. Eine Aufrechnung ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

9. Laufende Betreuung, Retainer und Jahresverträge

9.1. Bei laufender Marketing-, Kommunikations- oder Content-Betreuung können Leistungen als monatliche Pauschale, Jahresbudget, Retainer oder Leistungskontingent vereinbart werden. Maßgeblich ist das Angebot.

9.2. Soweit ein Jahres- oder Gesamtleistungsumfang vereinbart ist, muss die Leistung nicht gleichmäßig auf einzelne Monate verteilt werden. Die zeitliche Verteilung richtet sich nach Redaktions-, Kampagnen- und Produktionsplanung sowie nach den betrieblichen Erfordernissen des Projekts.

9.3. Nicht abgerufene oder wegen fehlender Mitwirkung des Kunden nicht umsetzbare Leistungen werden nicht automatisch über das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit hinaus übertragen, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Die Agentur weist den Kunden rechtzeitig auf absehbar nicht nutzbare wesentliche Kontingente hin.

9.4. Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Jahres-/Monatsumfangs werden nur nach Beauftragung erbracht und gesondert vergütet.

9.5. Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Angebot. Bei ausdrücklich fest vereinbarter Mindestlaufzeit besteht während dieser Mindestlaufzeit kein ordentliches Kündigungsrecht, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.6. Ist bei einer laufenden Betreuung keine feste Laufzeit und keine Kündigungsfrist vereinbart, kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

10. Besondere Bestimmungen für Video-, Foto- und Contentproduktionen

10.1. Die Auswahl von Drehorten, Terminen, Motiven, Models, Schauspielern, Sprechern, Crew und sonstigen Produktionsmitteln erfolgt im Rahmen des vereinbarten Konzepts in Abstimmung mit dem Kunden, soweit dies für den Auftrag erforderlich ist.

10.2. Soweit der Kunde trotz angemessener Frist keine notwendige Auswahl oder Freigabe trifft, darf die Agentur eine sachgerechte Auswahl treffen, wenn dies zur Einhaltung des Produktionsplans erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.

10.3. Rohmaterial, offene Projektdateien, nicht ausgewählte Aufnahmen, Proxies, Arbeitsdateien, Grafikelemente, Templates, Schnittprojekte und sonstige Produktionsdateien sind nicht Bestandteil der Herausgabepflicht, sofern ihre Übergabe nicht ausdrücklich vereinbart ist.

10.4. Die Agentur schuldet die vereinbarten finalen Dateien in den vereinbarten Formaten. Eine erneute Ausgabe in anderen Formaten, Seitenverhältnissen, Sprachversionen oder technischen Spezifikationen kann gesondert berechnet werden, soweit sie nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist.

10.5. Technische oder gestalterische Abweichungen, die für den vorgesehenen Nutzungszweck unerheblich sind, stellen keinen Mangel dar. Subjektives Nichtgefallen begründet keinen Mangel, sofern die Leistung dem freigegebenen Briefing und den vereinbarten fachlichen Standards entspricht.

11. Abnahme und Mängel bei abnahmefähigen Leistungen

11.1. Soweit die Leistung abnahmefähig ist, fordert die Agentur den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auf. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist, regelmäßig innerhalb von zehn Werktagen, und erklärt die Abnahme oder benennt mindestens einen konkreten Mangel.

11.2. Äußert sich der Kunde trotz Abnahmeaufforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nicht und verweigert er die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines Mangels, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahmefiktion.

11.3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

11.4. Beanstandungen zur gestalterischen Ausführung sind innerhalb der vereinbarten Korrekturrunden mitzuteilen. Nach Abnahme können rein geschmackliche Änderungswünsche als Zusatzleistung berechnet werden.

12. Nutzungsrechte und Rechte Dritter

12.1. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung die im Angebot bzw. in diesen AGB bestimmten Nutzungsrechte.

12.2. Soweit für eine gewöhnliche Video-, Foto-, Grafik- oder Contentproduktion im Angebot kein abweichender Nutzungsumfang vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck. Soweit der Vertragszweck nicht näher beschrieben ist, ist das Nutzungsrecht auf Deutschland, die Dauer von einem Jahr ab Übergabe sowie die Nutzung auf eigener Website, eigenen Social-Media-Kanälen und eigener Onlinewerbung beschränkt.

12.3. Weitergehende Nutzungen – insbesondere TV/Kino, Out-of-Home, Packaging, umfangreiche Printkampagnen, Nutzung außerhalb des vereinbarten Gebiets/Zeitraums, entgeltliche Weiterlizenzierung oder Nutzung durch rechtlich selbstständige Dritte – bedürfen einer entsprechenden Rechteeinräumung, soweit sie nicht bereits vom Angebot umfasst sind.

12.4. Soweit die Agentur Musik, Stockmaterial, Fonts, Templates, Models, Sprecher oder sonstige Inhalte Dritter einsetzt, können deren Lizenzbedingungen den Nutzungsumfang begrenzen. Solche Einschränkungen gehen insoweit vor. Die Agentur informiert den Kunden über wesentliche, für den vorgesehenen Vertragszweck relevante Beschränkungen.

12.5. Bearbeitungen durch den Kunden sind nur im Rahmen der eingeräumten Rechte zulässig. Technisch notwendige Anpassungen wie Größenänderung, Komprimierung oder plattformgerechte Formatierung sind zulässig, soweit keine berechtigten Urheber- oder Persönlichkeitsinteressen verletzt werden. Für Mediathek-Inhalte gilt Ziffer 13.7 vorrangig.

12.6. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der für die jeweilige Leistung geschuldeten Vergütung.

13. Besondere Bestimmungen für die PAC Mediathek

13.1. Die Mediathek ist eine laufende B2B-Leistung zur Kuratierung, Aufbereitung, Bereitstellung und Nutzung von Video-, Foto- und sonstigem Content aus vorhandenen oder gesondert produzierten Ausgangsmaterialien. Umfang und Tarif ergeben sich aus dem Angebot bzw. der bei Vertragsschluss gewählten Leistungsstufe.

13.2. Die im Tarif genannten monatlichen Clip-, Still- oder sonstigen Kontingente beziehen sich jeweils auf einen Abrechnungsmonat. Nicht genutzte Kontingente werden nicht automatisch in Folgemonate übertragen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

13.3. Voraussetzung für die laufende Content-Erstellung ist ausreichend geeignetes Ausgangsmaterial. Neue Dreh- oder Fototermine sind nicht Bestandteil des Mediathek-Abos, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart sind. Ist das vorhandene Material für die vereinbarte monatliche Menge nicht mehr ausreichend oder fachlich nicht geeignet, informiert die Agentur den Kunden. Die Parteien stimmen dann die Bereitstellung weiteren Materials, einen zusätzlichen Produktionstermin oder eine vorübergehende Anpassung/Pause des Abos ab.

13.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, läuft das Mediathek-Abo auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei jederzeit zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden.

13.5. Mit Vertragsende endet der Zugang zur Mediathek bzw. zum bereitgestellten Kundenbereich. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von ihm benötigten, bereits bereitgestellten Inhalte vor Vertragsende herunterzuladen. Bereits heruntergeladene und vollständig bezahlte Inhalte dürfen nach Vertragsende im eingeräumten Umfang weiter genutzt werden.

13.6. Für vollständig bezahlte Mediathek-Inhalte erhält der Kunde – vorbehaltlich erkennbar mitgeteilter Rechte Dritter – ein einfaches, zeitlich unbefristetes und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene Unternehmenskommunikation und Werbung, insbesondere online und offline, auf Websites, Social Media, in bezahlter Onlinewerbung, Präsentationen, Vertriebsunterlagen, Printmedien, am Point of Sale und im Recruiting.

13.7. Der Kunde darf Mediathek-Inhalte für den eigenen Kommunikationszweck bearbeiten, insbesondere kürzen, zuschneiden, untertiteln, mit Text, Logo, Musik oder Grafiken ergänzen, in Layouts integrieren und in plattformgerechte Formate übertragen, soweit dadurch keine Rechte Dritter oder berechtigte Urheber- bzw. Persönlichkeitsinteressen verletzt werden.

13.8. Die Weitergabe von Mediathek-Inhalten an vom Kunden beauftragte Agenturen, Dienstleister, verbundene Unternehmen sowie Händler oder Vertriebspartner ist zulässig, soweit diese die Inhalte ausschließlich zur Kommunikation, Bewerbung oder zum Vertrieb des Kunden bzw. seiner Produkte oder Leistungen einsetzen. Ein eigenständiger Weiterverkauf, die Aufnahme in Stock-/Content-Datenbanken oder eine Weiterlizenzierung für fremde Zwecke ist nicht gestattet.

13.9. Soweit einzelne Inhalte wegen Musik-, Stock-, Model-, Sprecher- oder sonstiger Drittrechte abweichenden Beschränkungen unterliegen, werden diese Beschränkungen bei Bereitstellung oder im Angebot kenntlich gemacht und gehen den Ziffern 13.6 bis 13.8 insoweit vor.

13.10. Die Agentur bemüht sich um eine übliche technische Verfügbarkeit des Mediathek-Zugangs. Kurzzeitige Einschränkungen durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Hosting-/Cloud-Störungen oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Agentur begründen keinen Mangel, sofern die Nutzung nicht dauerhaft oder wesentlich beeinträchtigt wird. Bei länger andauernden wesentlichen Störungen wird die Agentur eine angemessene Abhilfe oder Ersatzbereitstellung anbieten.

13.11. Zugangsdaten sind vom Kunden vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde informiert die Agentur unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch.

14. Besondere Bestimmungen für PAC Akademie und Schulungen

14.1. Schulungen, Workshops und sonstige Angebote der PAC Akademie richten sich ausschließlich an Unternehmer und an Teilnehmer, die im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit teilnehmen. Verbraucherbuchungen werden nicht angenommen.

14.2. Eine Anmeldung bzw. Terminanfrage des Kunden ist verbindlich, sobald sie von der Agentur in Textform bestätigt wurde. Inhalt, Termin, Ort, Preis und enthaltene Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung und Bestätigung.

14.3. Offene Kurse werden grundsätzlich in kleinen Gruppen durchgeführt. Soweit für einen Kurs eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, darf die Agentur den Termin absagen oder verlegen, wenn diese Zahl nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Kursgebühren werden nach Wahl des Kunden auf einen Ersatztermin angerechnet oder erstattet.

14.4. Eine Stornierung durch den Kunden ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung werden 75 % der Kursgebühr berechnet; bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung 100 %. Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann ohne zusätzliche Kursgebühr benannt werden.

14.5. Muss die Agentur eine Schulung aus wichtigem, von ihr nicht zu vertretendem Grund – insbesondere Krankheit der Dozentin/des Dozenten oder höherer Gewalt – absagen, bietet sie vorrangig einen Ersatztermin an. Ist dieser für den Kunden nicht zumutbar, wird die bereits gezahlte Kursgebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.

14.6. Bei Inhouse-Schulungen stellt der Kunde, soweit nicht anders vereinbart, geeignete Räumlichkeiten, Internetzugang, Stromversorgung und die vereinbarte technische Infrastruktur bereit. Reise-, Übernachtungs- und Zusatzkosten ergeben sich aus dem Angebot.

14.7. Schulungsunterlagen, Handbücher, Präsentationen, Templates und sonstige Materialien dürfen vom Teilnehmer für den eigenen beruflichen Gebrauch genutzt werden. Eine Veröffentlichung, entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung für fremde Schulungszwecke oder Nutzung zur Durchführung eigener Trainings ist ohne Zustimmung der Agentur nicht gestattet.

14.8. Teilnahmebestätigungen und das „PAC Akademie Zertifikat“ dokumentieren die Teilnahme an den jeweiligen PAC-Schulungen. Sie stellen keinen IHK-Abschluss, keine staatlich anerkannte Qualifikation und keine behördliche Zertifizierung dar.

14.9. Die Agentur schuldet eine fachgerechte Schulung nach der jeweiligen Kursbeschreibung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, beruflichen, Reichweiten- oder Social-Media-Erfolg.

14.10. Foto- oder Videoaufnahmen von Teilnehmern zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgen nur auf einer gesonderten geeigneten Rechtsgrundlage; eine Teilnahme an der Schulung wird nicht von einer Werbeeinwilligung abhängig gemacht.

14.11. Bei offenen Schulungen erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich nach Durchführung der Schulung; die Rechnung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

15. Besondere Bestimmungen für Performance Marketing und Meta Ads

15.1. Bei Performance-, Recruiting- oder Meta-Ads-Leistungen übernimmt die Agentur nur die im Angebot beschriebenen Tätigkeiten, etwa Strategie, Kampagnen-Setup, Creative-Erstellung, Tracking-Konzeption, laufende Optimierung und Reporting.

15.2. Ein bestimmter Werbeerfolg, insbesondere eine bestimmte Reichweite, Anzahl von Leads, Bewerbungen, Verkäufen, Klickpreisen, Conversion-Raten oder sonstigen Kennzahlen, wird nicht geschuldet, sofern er nicht ausdrücklich in Textform garantiert wurde.

15.3. Werbe-/Mediabudgets sowie Gebühren der jeweiligen Plattform sind nicht Teil der Agenturvergütung, sofern im Angebot nichts anderes ausgewiesen ist. Nach Möglichkeit werden Plattformkosten unmittelbar über das Werbekonto des Kunden abgerechnet.

15.4. Der Kunde stellt die für die Kampagnen erforderlichen Werbekonten, Seiten, Business-Manager-Zugänge, Tracking-/Website-Zugänge und sonstigen Berechtigungen rechtzeitig zur Verfügung. Der Kunde bleibt Inhaber seiner eigenen Konten, soweit die jeweilige Plattform dies zulässt.

15.5. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seines beworbenen Geschäftsmodells, seiner Produkte und Leistungen sowie für die Richtigkeit von Preisen, Verfügbarkeiten, Produkt-/Leistungsangaben, Teilnahmebedingungen und sonstigen Tatsachenbehauptungen verantwortlich. Eine rechtliche Prüfung der Werbekampagne durch die Agentur ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

15.6. Plattformbetreiber wie Meta entscheiden eigenständig über Freigabe, Ausspielung, Sperrung, Reichweite, technische Funktionen und Richtlinien. Für Einschränkungen, Kontosperrungen, Ablehnungen, Algorithmusänderungen oder technische Störungen, die die Agentur nicht schuldhaft verursacht hat, haftet die Agentur nicht.

15.7. Soweit personenbezogene Daten im Rahmen von Kampagnen verarbeitet werden und hierfür eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Verantwortlichkeiten gegenüber Plattformbetreibern richten sich im Übrigen nach der jeweiligen tatsächlichen Verarbeitungssituation und den gesetzlichen Vorgaben.

15.8. Reportings und Kampagnenkennzahlen können auf Daten der jeweiligen Plattformen oder Drittanbieter beruhen. Die Agentur ist nicht für Messfehler oder nachträgliche Änderungen solcher Drittanbieter-Daten verantwortlich, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.

16. Kündigung, Projektabbruch und Vertragsbeendigung

16.1. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit gesetzlich erforderlich und zumutbar, ist vor der Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe oder Abmahnung zu setzen.

16.2. Bei Werkleistungen bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht des Bestellers bis zur Vollendung des Werkes unberührt. Die Vergütungsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs.

16.3. Bereits beauftragte und nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind vom Kunden zu tragen, soweit sie infolge einer vom Kunden veranlassten Beendigung oder Verschiebung anfallen und die Agentur sie nicht anderweitig vermeiden konnte.

16.4. Mit Vertragsende werden bis dahin erbrachte Leistungen und angefallene Kosten abgerechnet. Bereits wirksam eingeräumte Nutzungsrechte an vollständig bezahlten Leistungen bleiben bestehen, soweit die jeweilige Rechtevereinbarung nichts anderes vorsieht.

16.5. Besondere Kündigungsregelungen für Mediathek und laufende Betreuung bleiben unberührt.

17. Archivierung, Rohmaterial und Löschung von Produktionsdaten

17.1. Nach Übergabe der vereinbarten finalen Dateien ist der Kunde für deren dauerhafte eigene Sicherung verantwortlich. Die Agentur ist – außerhalb ausdrücklich vereinbarter Archivierungs- oder Mediathek-Leistungen – nicht verpflichtet, übergebene Dateien dauerhaft zu sichern oder erneut bereitzustellen.

17.2. Die Agentur kann im Rahmen der Leistungserbringung entstandene Produktionsdaten, insbesondere Rohmaterial, Video- und Audiodateien, Fotoaufnahmen, Projektdateien, Proxies, Zwischenstände und Arbeitsdateien, nach Abschluss eines Auftrags für mögliche Folgeprojekte vorübergehend speichern. Hieraus entsteht keine Garantie einer bestimmten Speicherdauer oder Wiederherstellbarkeit.

17.3. Sofern zwischen dem Kunden und der Agentur für 24 aufeinanderfolgende Monate kein neuer Auftrag und keine sonstige entgeltliche Zusammenarbeit zustande kommt, werden noch vorhandene Produktionsdaten im Rahmen der turnusmäßigen Datenbereinigung grundsätzlich dauerhaft gelöscht. Eine aktive Mediathek, laufende Betreuung oder sonstige entgeltliche Vertragsbeziehung gilt als fortbestehende Zusammenarbeit. Mit einem neuen Auftrag beginnt die 24-Monats-Frist erneut. Ein Anspruch des Kunden darauf, dass Produktionsdaten bis zum Ablauf der 24 Monate tatsächlich vorgehalten oder wiederherstellbar bleiben, besteht nicht.

17.4. Datenschutzrechtlich erforderliche frühere Löschungen sowie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

17.5. Die Löschung kann bei technisch notwendigen Sicherungs-/Backup-Systemen innerhalb der üblichen Backup-Zyklen zeitversetzt wirksam werden, sofern die Daten dort bis zur endgültigen Überschreibung nicht mehr für den operativen Geschäftsbetrieb verwendet werden.

17.6. Möchte der Kunde eine längere Archivierung oder die Übergabe bestimmter Produktionsdaten, kann hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Ein Anspruch auf Herausgabe nicht geschuldeter Roh- oder Projektdateien besteht ohne eine solche Vereinbarung nicht.

18. Vertraulichkeit

18.1. Beide Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder nach den Umständen erkennbar vertraulichen geschäftlichen, technischen und organisatorischen Informationen vertraulich.

18.2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder ihr von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden.

18.3. Die Weitergabe an Mitarbeiter und zur Vertragserfüllung eingesetzte Dritte ist zulässig, soweit diese die Information zur Leistungserbringung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

18.4. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Soweit rechtlich zulässig, informiert die offenlegende Partei die andere Partei vor einer verpflichtenden Offenlegung.

18.5. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für drei Jahre nach Ende der jeweiligen Zusammenarbeit fort; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gilt sie so lange, wie deren Geheimnischarakter besteht.

19. Datenschutz

19.1. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Jede Partei bleibt für die in ihrem Verantwortungsbereich erfolgenden Verarbeitungen selbst verantwortlich.

19.2. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

19.3. Der Kunde stellt sicher, dass personenbezogene Daten, die er der Agentur zur Verfügung stellt, rechtmäßig erhoben wurden und im erforderlichen Umfang verarbeitet werden dürfen.

19.4. Informationen über Datenverarbeitungen in eigener Verantwortlichkeit der Agentur ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung. Diese AGB ersetzen keine datenschutzrechtlichen Informationspflichten.

20. Referenznutzung

20.1. Nach Veröffentlichung oder öffentlichem Kampagnenstart einer für den Kunden erstellten Leistung darf die Agentur den Namen und das Logo des Kunden sowie öffentlich verwendete Arbeitsergebnisse in angemessenem Umfang als Referenz in Portfolio, Website, Social Media, Präsentationen, Pitches und Award-Einreichungen verwenden, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Grund in Textform widerspricht.

20.2. Nicht veröffentlichte, interne oder ausdrücklich vertrauliche Inhalte werden nicht ohne gesonderte Zustimmung als Referenz verwendet.

20.3. Die Referenznutzung steht unter dem Vorbehalt der für abgebildete Personen und verwendete Drittinhalte erforderlichen Rechte. Soweit die Agentur solche Rechte selbst beschafft hat, nutzt sie Referenzen nur im davon gedeckten Umfang.

21. Haftung

21.1. Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

21.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

21.3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

21.4. Für vom Kunden bereitgestellte oder von Drittplattformen abhängige Inhalte, Funktionen und Daten haftet die Agentur nur, soweit sie einen eigenen Pflichtverstoß zu vertreten hat.

21.5. Für einen Verlust vom Kunden bereitgestellter digitaler Daten infolge leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und zumutbarer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Diese Regelung gilt nicht für Daten, deren Speicherung oder Sicherung ausdrücklich Hauptleistungspflicht der Agentur ist.

21.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

22. Schlussbestimmungen

22.1. Erfüllungsort für die Leistungen der Agentur ist, soweit nach Art der Leistung bestimmbar und nichts anderes vereinbart ist, der Sitz der Agentur in Oettingen i. Bay.

22.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

22.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Augsburg ausschließlicher Gerichtsstand. Die Agentur bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

22.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

22.5. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.

Unternehmensdaten

  • PAC Media GmbH
  • Bahnhofstraße 6, 86732 Oettingen i. Bay.
  • Amtsgericht Augsburg, HRB 42293
  • USt-IdNr.: DE460231225
  • Geschäftsführung: Anna Sophie Hirschbeck
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